Aussagen zur FCC-Erklärung
Dieses Gerät entspricht Teil 15 der FCC-Vorschriften. Im Betrieb müssen die
folgenden beiden Bedingungen erfüllt werden:
•
Dieses Gerät darf keine schädliche Störstrahlung abgeben, und .
•
Dieses Gerät muss für empfangene Störstrahlung unempfindlich sein, auch
für Störstrahlung, die unerwünschte Funktionen hervorrufen kann.
Dieses Gerät wurde geprüft und entspricht den Grenzwerten für digitale Geräte
der Klasse B gemäß Teil 15 der FCC-Vorschriften. Diese Vorschriften wurden für
ausreichenden Schutz gegen Radiofrequenzenergie in Wohngegenden aufgestellt.
Dieses Gerät erzeugt und verwendet Radiofrequenzenergie und kann diese
ausstrahlen. Wenn es nicht entsprechend der Bedienungsanleitung installiert und
verwendet wird, kann es Störungen von Funkübertragungen verursachen. Es kann
nicht für alle Installationen gewährleistet werden, dass keine Störungen auftreten.
Falls dieses Gerät Störungen des Rundfunk- oder Fernsehempfangs verursacht, was
durch Ein- und Ausschalten des Geräts ermittelt werden kann, sollten Sie folgende
Maßnahmen ergreifen, um die Störungen zu beheben:
•
Ändern Sie die Ausrichtung oder den Standort der Empfangsantenne.
•
Vergrößern Sie den Abstand zwischen dem Gerät und dem Empfänger.
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•
Schließen Sie Gerät und Empfänger an unterschiedliche
Netzspannungskreise an.
•
Wenden Sie sich an den Fachhändler oder einen erfahrenen Radio-/
Fernsehtechniker.
Warnung! Um Übereinstimmung mit den FCC-Vorschriften zu gewährleisten, müssen
abgeschirmte Kabel für den Anschluss des Monitors an die Grafikkarte verwendet
werden. Die Verwendung des beigefügten Netzkabels ist unerlässlich. Verwenden
Sie nur abgeschirmte Kabel, um E/A-Geräten anzuschließen. Änderungen oder
Modifizierungen dieses Geräts, die nicht ausdrücklich von der für Übereinstimmung
verantwortlichen Partei genehmigt sind, können das Recht des Benutzers, dieses Gerät
zu betreiben, annullieren.
(Nachdruck aus dem Code of Federal Regulations #47, Teil 15.193, 1993.
Washington DC: Office of the Federal Register, National Archives and Records
Administration, U.S. Government Printing Office.)